Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für deinen Aufenthaltim Gästehaus Meiwes

Liebe Gäste,

damit euer gebuchtes Erlebnis zur vollsten Zufriedenheit verläuft, lesen Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch.

 

Postanschrift

Gästehaus Meiwes

Familie Meiwes
Wiebeler Straße 24
D- 33129 Delbrück-Westenholz

Tel: +49 (0)2944-974432
E-Mail: info@gästehaus-meiwes.de
Home: www.gästehaus-meiwes.de

St.-Nr. 339 / 5913 / 0869

Geschäftsführung: Franz-Josef Meiwes

  • 1 Mietgegenstand und Schlüssel
    Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):

Gästehaus Meiwes

Wiebeler Straße 24
33129 Delbrück

für maximal 19 Personen. Das Mietobjekt darf höchstens mit der aufgeführten Anzahl an Personen belegt werden. Es gilt die Hausordnung des Gästehaus Meiwes. Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird laut Ausstattungliste vermietet. Diese wird Ihnen bei Übergabe des Ferienobjektes zur Kenntnis gegeben. Bett- und Badwäsche ist im Preis enthalten. Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen ist ein kostenfreier Tausch der Handtücher möglich. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer alle Einrichtungen des Ferienhauses inkl. Parkplatz zu benutzen. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustürschlüssel.

  • 2 Mietzeit, An-und Abreise

Das Mietobjekt wird für die Zeit laut Buchungsbestätigung an den Mieter vermietet. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15:00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 11:00Uhr. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich dem Verwalter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt, besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Verwalter zu übergeben. Die Schlüssel sind dem Verwalter auszuhändigen. Weitergehende Informationen werden Ihnen hierzu bei Übergabe des Hauses mitgeteilt.

  • 3 Mietpreis und Zahlungsweise

Der Mietpreis ist ein Gesamtpreis inkl. Bereitstellung von Bett- und Badwäsche.

Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Wasser, Strom, Heizung und Endreinigung an. Die Höhe des Gesamtpreises wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt.

Die Zahlung ist mit Buchung sofort fällig.

Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

  • 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so ist dies:

Im Falle von gebuchten Einzelzimmern / Doppelzimmern / Familienzimmern

  • Bis 1 Tag vor Mietbeginn kostenfrei möglich

Im Falle einer Buchung des gesamten Gästehaus Meiwes

  • bis 1 Monat vorher kostenfrei möglich.
  • bis 7 Tage vor Mietbeginn zu 50 % des Mietpreises möglich.
  • Ab dem 6. Tag vor Mietbeginn nur noch zum gesamten Mietpreis möglich.

Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises. Der Vermieter kann nur vom Vertrag zurücktreten, falls die Unterkunft nicht oder nur eingeschränkt bezugsfähig ist. In diesem Fall steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu. Sollte die Unterkunft während des Aufenthalts ganz oder anteilig unbewohnbar werden, so wird die Miete nur für die Restmietzeit ab dem Auszug des Mieters erstattet. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

  • 5 Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Verwalter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht erlaubt. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.

  • 6 Weitere Bestimmungen
    Sämtliche elektronische Geräte sind gemäß ausliegender Bedienungsanleitung zu gebrauchen.
  • 7 Höhere Gewalt

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter, den bezahlten Betrag oder den entsprechenden Anteil rückzuvergüten unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

  • 8 Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt, Ereignisse, welche der Vermieter oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

  • 9 Schriftform, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

  • 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Delbrück vereinbart.

Delbrück, 28.12.2021